Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. März 2017, 08:42 Uhr
Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage Nachweis zu führen. Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist um so besser.
Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren.
Die Reparaturkosten bzw. Kosten für die Neuanschaffungen der versicherten Sachen werden vom Versicherer theoretisch übernommen.
Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:
- Schadensbegrenzung betreiben*
- vertragliche Obliegenheiten im Schadensfall beachten*
- Meldung des Schadenfalls*
- Dokumentation des Schadens*
- alle erstattungsfähigen Kosten ermitteln
- Beseitigung des Schadens
- Kontrolle durch den Versicherer
Siehe auch: Hausratversicherung, Schadensmeldung
Schlagwort: Hausratversicherung Schaden,