Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2017, 14:32 Uhr
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten Umlageverfahren erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.
Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017 von monatlich € werden % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % .
Somit beträgt der Höchstbeitrag XXX € und für kinderlose XXX €.
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