Pflegezusatzversicherung private: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2017, 18:55 Uhr
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig werden, werden auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Im schlimmsten Fall müssen sogar die Kinder einspringen. Die Pflegepflichtversicherung, die Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben, stellt daher nur eine Grundversorgung dar.
Die private Pflegezusatzversicherung schliesst diese Deckungslücken.
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Schlagwort: Pflegezusatzversicherung, Pflegezusatzversicherungen, Pflegerentenversicherung, Pflegetaggeldversicherung, Pflegekostenversicherung