Hausratversicherung, Fahrrad: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. März 2017, 12:41 Uhr

Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt meist 5 bis 10 % der vereinbarten Hausratversicherungssumme und ist nach oben auf 2.000, 2.500 € maximiert. Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Soll das Fahrrad höher versichert werden, ist dies meist optional gegen Mehrbeitrag möglich.

Eine weitere Möglichkeit das Fahrrad besser zu versichern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung. Diese bietet einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz.


👁 Siehe auch: separate Fahrradversicherung

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Schlagwort: Fahrradversicherung, Fahrraddiebstahl, Fahrraddiebstahlsversicherung


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