Elektronikversicherung private: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. März 2017, 20:35 Uhr
In der privaten Elektronikversicherung sind Elektro- und Unterhaltungsgeräte gegen bestimmte Risiken und Gefahren versicherbar. Es sind nur Geräte die dem privatem Gebrauch dienen versicherbar. Handelt es sich um Geräte die gewerbs-,berufsmäßig genutzt werden ist die gewerbliche Elektronikversicherung zuständig.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung und Gegenstandsversicherung, dort sind die Elektronikgeräte ebenfalls versichert/versicherbar, ist der Versicherungsschutz der privaten Elektronikversicherung viel umfassender. Die Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede.
Legende:
= versichert
XXX = bedingt/begrenzt versichert
XXX = nicht versichert
👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung]
👁 Siehe auch: [[Gegenstandsversicherung]
So beinhaltet die Elektronikversicherung die Gefahren / Risiken:
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Montagefehler
- Flüssigkeitsschäden
- Bruchschäden, Sturzschäden
- Bedienungsfehler
- Überspannung
- Kurzschluss
- Sabotage
- Vandalismus
- Beschädigung durch Dritte
zu den versicherbaren Geräten zählen Elektro- und Unterhaltungsgeräte, wie
- Notebook, Tablet, PC
- Kamera, Notbook
- Handy, Smartphone
- MP3-Player
- TV und Smart-TV
- Haushaltsgeräte
- Hifi-Geräte
elektronische Musikgeräte,
- Drucker
Schlagwort: privat Elektronikversicherung