Hausratversicherung, Fahrrad: Unterschied zwischen den Versionen
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Hausratversicherung, Fahrrad<br /> | Hausratversicherung, Fahrrad<br /> | ||
Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. | Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt meist 5 bis 10 % der vereinbarten Hausratversicherungssume und ist nach oben bis 2.000, 2.500 € maximiert. Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Soll das Fahrrad höher versichert werden, ist dies meist optional gegen Mehrbeitrag möglich. | ||
Eine weitere Möglichkeit den Versicherungsschutz zu erweitern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung.<br /> | |||
Siehe auch: [[separate Fahrradversicherung]] | |||
Schlagwort: Fahrradversicherung, <br /> | |||
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