Kautionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
784 Bytes hinzugefügt ,  12:35, 30. Jun. 2017
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
XXX
 
Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten.
 
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:
 
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a
- Bürgschaft für Mängelansprüche
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Anzahlungsbürgschaften
- Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Mietkaution für- Privat und Gewerbeobjekte
- IATA-Bürgschaften
- Prozessbürgschaften
- Zollbürgschaften

Navigationsmenü