Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld für Selbständige: Unterschied zwischen den Versionen
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Das sog. Kinderkrankengeld wird nach dem 43. Krankheitstag des Kindes gewährt. Vgl. Urteil vom Bundessozialgericht 31.01.1995 AZ 1 RK 1/94. Jedoch wird das Kinderkrankengeld bei vielen gesetzlichen Krankenkassen bereits ab dem ersten Krankheitstag des Kindes gewährt. In den jeweiligen Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen findet sich die genaue Regelung wieder. | Das sog. Kinderkrankengeld wird nach dem 43. Krankheitstag des Kindes gewährt. Vgl. Urteil vom Bundessozialgericht 31.01.1995 AZ 1 RK 1/94. Jedoch wird das Kinderkrankengeld bei vielen gesetzlichen Krankenkassen bereits ab dem ersten Krankheitstag des Kindes gewährt. In den jeweiligen Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen findet sich die genaue Regelung wieder. | ||
❗️ '''Empfehlung''': '''Sie verzichten auf ein Krankentaggegeld bei der GKV und wählen einen Krankentagegeldtarif der privaten Krankenversicherung''' (PKV) der Sie vollständig absichert. Sie unterliegen keinen v.g. Beschränkungen. Sie bestimmen ganz individuell den Leistungsbeginn und die Tagegeldhöhe. Sie haben die freie Auswahl unter allen Anbietern des Marktes (nicht so beim GKV-Wahltarif). Bei Prämienunterschieden von über 100% lohnt es sich immer zu vergleichen.<br /> | |||