Abtretungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Abtretungsverbot verhindert, dass der Versicherer mit unbeteiligten, ihm nicht bekannten Personen Rechtsfragen erörtern muss.
Das Abtretungsverbot verhindert, dass der Versicherer mit unbeteiligten, ihm nicht bekannten Personen Rechtsfragen erörtern muss.


Abtretungen durch den Versicherungsnehmer sind unwirksam, aber vom Versicherer genehmigungsfähig.
⚠️ Abtretungen durch den Versicherungsnehmer sind unwirksam, aber vom Versicherer genehmigungsfähig.