Kfz Versicherung, Zweitwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind:
Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine '''Sondereinstufung''' an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind:
 
- der Zweitwagen wird vom selben Versicherungsnehmer versichert, wie der Erstwagen<br />
- der Zweitwagen wird auf den Ehepartner bzw. Lebenspartner versichert<br />
- die Fahrzeugnutzer erfüllen das Mindestalter von z.B.: 25 Jahren<br />
- das Erstfahrzeug ist beim selben Versicherungsunternehmen versichert<br />
- weitere Versicherungsverträge müssen beim Versicherer vorhanden sein-  die jährliche Fahrleistung ist beschränkt<br />
- das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft<br />
- das Erstfahrzeug war in den letzten 12 Monaten unfallfrei<br />


* der Zweitwagen wird vom selben Versicherungsnehmer versichert, wie der Erstwagen
* der Zweitwagen wird auf den Ehepartner bzw. Lebenspartner versichert
* die Fahrzeugnutzer erfüllen das Mindestalter von z.B.: 25 Jahren
* das Erstfahrzeug ist beim selben Versicherungsunternehmen versichert
* weitere Versicherungsverträge müssen beim Versicherer vorhanden sein
* die jährliche Fahrleistung ist beschränkt
* das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft
* das Erstfahrzeug war in den letzten 12 Monaten unfallfrei


Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand.  
Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand.