Krankenversicherung private, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Nachweispflicht'''<br />
* '''Nachweispflicht'''<br />
:Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Zeitpunkt der Beendigung des alten Versicherungsvertrags zu erfolgen.
:Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Zeitpunkt der Beendigung des alten Versicherungsvertrags zu erfolgen.
Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
:Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen.
Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen.