Transportversicherung, Frachtführerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 9: Zeile 9:
|}
|}
</center>
</center>
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).'''  
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html