Assekuradeur: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften und handelt in deren Vollmacht. | Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften (Erstversicherer) und handelt in deren Vollmacht. Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer. | ||
Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer. | |||
Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer. | Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer. | ||
Fragen, Schäden, Änderungen zum Vertrag werden | Fragen, Schäden, Änderungen zum Vertrag werden i. d. Regel dem Assekuradeur gemeldet. |
Version vom 29. März 2017, 10:29 Uhr
Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften (Erstversicherer) und handelt in deren Vollmacht. Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer.
Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer.
Fragen, Schäden, Änderungen zum Vertrag werden i. d. Regel dem Assekuradeur gemeldet.