Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei: | Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei: | ||
- Personen, die freiberuflich oder selbständig tätig sind<br /> | |||
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- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen<br /> | |||
- Personen, die schwerbehindert sind<br /> | |||
- Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für XXX 2017 XXXX € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt. | |||
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können. | Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können. |
Version vom 30. März 2017, 11:08 Uhr
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei:
- Personen, die freiberuflich oder selbständig tätig sind
- Beamten
- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen
- Personen, die schwerbehindert sind
- Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für XXX 2017 XXXX € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können.
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