Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br /> | Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.<br /> | ||
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br /> | Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine eigenen Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private, ]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private, ]]<br /> |
Version vom 1. April 2017, 09:49 Uhr
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,
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