Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2017, 05:12 Uhr
Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
Schlagwort: Vandalismusschaden