Krankenversicherung private, Internet-Apotheke: Unterschied zwischen den Versionen
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Verschreibungspflichtige Arzneien dürfen nicht ohne ein Rezept vertrieben werden. Die Internet-Apotheken sind verpflichtet Mitarbeiter mit pharmazeutisch-medizinischem Wissen zu beschäftigen. | Verschreibungspflichtige Arzneien dürfen nicht ohne ein Rezept vertrieben werden. Die Internet-Apotheken sind verpflichtet Mitarbeiter mit pharmazeutisch-medizinischem Wissen zu beschäftigen. | ||
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Version vom 11. April 2017, 20:34 Uhr
Durch das GKV-Modernisierungsgesetz ist dem Arzeneimittelhandel gestattet apothekenpflichtige Arzneimittel über das Internet zu vertreiben.
Verschreibungspflichtige Arzneien dürfen nicht ohne ein Rezept vertrieben werden. Die Internet-Apotheken sind verpflichtet Mitarbeiter mit pharmazeutisch-medizinischem Wissen zu beschäftigen.
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