Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''echte/reine Vermögensschaden''' setzt voraus, dass es sich '''nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens''' handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.<br />
Der '''echte/reine Vermögensschaden''' setzt voraus, dass es sich '''nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens''' handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.<br />


  ⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der echte Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden.
  ⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt echte Vermögensschaden. Es werden keinen Personen- und Sachschäden übernommen Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet diese beiden Schadenarten.


Der '''unechte Vermögensschaden''' (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.  
Der '''unechte Vermögensschaden''' (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.  

Version vom 19. April 2017, 08:41 Uhr

Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.

⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt  echte Vermögensschaden.  Es werden keinen Personen- und Sachschäden übernommen Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet diese beiden Schadenarten.

Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.


Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen
Schlagwort: Vermögensschäden, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Bim pim v02.png















.-.-.-.