Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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| | | Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] | ||
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| | | Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] | ||
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| | | Versicherungsschutz für die Verletzung von Geheimhaltungspflichten || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] | ||
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| | | Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] | ||
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| | | Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] | ||
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| | | Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz) || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] | ||
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Version vom 21. April 2017, 11:51 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt somit zur wichtigste Grundabsicherung eines Vereins.
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
usw.
Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine