Mietkaution: Unterschied zwischen den Versionen
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Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen. | |||
- Üblich ist die Zahlung auf ein Sonderkonto/Kautionskonto eizuzahlen.<br /> | |||
- möglich ist es auch eine Bankbürgschaft,<br /> | |||
- die Anlage auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk für den Vermieter vorzunehmen, <br /> | |||
- die Verpfändung eines Sparbuches zu Gunsten des Vermieters<br /> | |||
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. | |||
Version vom 26. April 2017, 10:10 Uhr
I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eeines Mietvertrageseine eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).
Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen.
- Üblich ist die Zahlung auf ein Sonderkonto/Kautionskonto eizuzahlen.
- möglich ist es auch eine Bankbürgschaft,
- die Anlage auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk für den Vermieter vorzunehmen,
- die Verpfändung eines Sparbuches zu Gunsten des Vermieters
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen.
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