Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
bleibt es bei einem offenen Personenkreis.


Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.
 
 
Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. 

Version vom 1. Mai 2017, 19:39 Uhr

Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt. Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie. Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw" efolgen und zum anderen bleibt es bei einem offenen Personenkreis.

Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer.