Kfz Versicherung, Motor-Comfort-Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- alle Arten von Aufladungssystemen einschließlich spezieller Ansaug- und Abgaskrümmer, sofern sie zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehören<br /> | - alle Arten von Aufladungssystemen einschließlich spezieller Ansaug- und Abgaskrümmer, sofern sie zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehören<br /> | ||
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Version vom 12. Mai 2017, 05:19 Uhr
Die Motor-Comfort-Versicherung ist eine Restkostenversicherung, die in Kombination mit der Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Mit der Motor-Comfort-Versicherung wird das gebraucht erworbene Kraftfahrzeug von einem Privatanbieter nach Ablauf der Herstellergarantie gegen kostenintensive Defekte an Motor, Getriebe und Kraftübertragung abgesichert werden.
Nachfolgende Merkmale von Gebrauchtwagen sind einzuhalten:
- PKW (privat genutzt)
- Nennleistung bis maximal 200 kW
- Fahrzeugalter maximal 8 Jahre
- Fahrleistung des Fahrzeugs unter 160.000 km bei Vertragsabschluss
- alle planmäßig vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind durchgeführt worden
Die Reparaturkosten für die nachfolgenden Teile werden übernommen
Motor
- versichert sind alle Teile des Motors und seiner Betätigung als konstruktive Einheit. Unmittelbar zum Motor gehören:
- alle Arten von Aufladungssystemen einschließlich spezieller Ansaug- und Abgaskrümmer, sofern sie zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehören
- alle Arten von Antrieben für die Nockenwellen bzw. den Ventiltrieb
- die Zylinderkopfdichtungen und alle Wellendichtringe
- das gesamte Kühlsystem (Motorkühler, Ladeluftkühler, Wärmetauscher) einschließlich Ausgleichsbehälter, Wasserpumpe, Thermostat und Kühlventilator
- alle unmittelbar der Funktionsfähigkeit des Motors dienenden Messfühler, Sensoren sowie elektrische und elektronische Bauteile (auch Steuergeräte)
Getriebe
- versichert sind alle Teile des Getriebes und seiner Betätigung als konstruktive Einheit
Kraftübertragung
- versichert sind alle äußeren und inneren Teile der Kraftübertragung und ihrer Betätigung, die sich zwischen dem Getriebeausgang und den Antriebsrädern befinden. Unmittelbar zur Kraftübertragung gehören:
- alle der Funktionsfähigkeit der Kraftübertragung dienenden Messfühler, Sensoren, Wellendichtringe, Achsmanschetten sowie elektrische und elektronische Bauteile (auch Steuergerät)
- alle Arten von Verteiler-, Untersetzungs-, Sperr- und Differentialgetrieben, soweit sie zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehören