Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen: | Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen: | ||
Version vom 13. Mai 2017, 14:32 Uhr
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind. Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Wolperdinger, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.
Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere mit eingeschlossen.
Im Schadenfall ist unverzüglich, vom Schadenort aus, die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei wird einen Förster beauftragen, der sich um das verletzte oder tote Tier weiter kümmert. Vom Förster erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt.
Ausweichmanöver bzw. deren Folgen, ohne dass es zu einem Zusammenstoss mit dem Tier kam, sind i.d.R. durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko deckt diese Schäden nicht.
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