Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt  durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  
Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt  durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  


Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz.
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Schlagwort: höhere Gewalt
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[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 15. Mai 2017, 20:41 Uhr

Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.

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