Kfz Versicherung, höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung.  
Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung.  


Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.


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Version vom 19. Mai 2017, 18:33 Uhr

Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) sind nicht Gegenstand der Kfz Haftpflichtversicherung.

Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.

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