Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Mai 2017, 14:25 Uhr
Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes der Hausrat-Standardversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden. In der Allriskpolice hingegen ist dieses Risiko automatisch mitversichert.
Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen
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