Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Mai 2017, 06:57 Uhr


  • Alleinstehende Arbeitnehmer die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind haben bis zum Altersrentenbezug aus Ihrem Erwerbseinkommen XX % maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX2017 von XXX € Beiträge zu zahlen. Hinzu kommt der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu XXX %, XXX € den der Versicherte, ohne den Arbeitgeberzuschuss, alleine tragen muss.
Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Arbeitnehmer beläuft sich somit monatlich bis auf  XXX €.


  • Alleinstehende, ehemalige Arbeitnehmer, im Altersrentenbezug zahlen aus ihrer Rente
Der Gesamtaufwand für den alleinstehenden Rentner beläuft sich somit monatlich auf bis zu XXX €.
  • Handelt es sich um ein Ehepaar im fortgesetzten Alter und beide sind im Anstellungsverhätnis tätig dann haben beide, dem Erwerbseinkommen entsprechend auch Beiträge zu entrichten. D.h. es werden für jeden monatlich bis zu € XXXX monatlich fällig. Gesamt macht dies XXX € aus, hieran beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte. Hinzu kommt für jeden der Ehepartner der kassenunterschiedliche Zusatzbeitrag von bis zu xxx %, XXX €.

Die Zusatzbeiträge in Höhe von jeweils XX € tragen die Versicherten selbst, eine Beteiligung des Arbeitgebers findet nicht statt.

Der Gesamtaufwand für dieses Ehepaar beläuft sich monatlich auf bis zu XXX €. 

Für Selbständige, alleinstehende, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben, werden XXX% ihres Einkommens, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze als Beitrag fällig. Selbständige haben aus Ihrem Einkommen und ... XXX

Für Rentner die in der gesetzlichen Krankenversicherung ...XXX

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