Hausratversicherung, Zweitwohnsitz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Für den Zweitwohnsitz ist der '''Abschluss einer weiteren Hausratversicherung notwendig'''. Die Versicherung für den Hauptwohnsitz tritt nicht für Schäden ein die sich im Zweitwohnsitz ereignen.<br /> | Für den Zweitwohnsitz ist der '''Abschluss einer weiteren Hausratversicherung notwendig'''. Die Versicherung für den Hauptwohnsitz tritt nicht für Schäden ein die sich im Zweitwohnsitz ereignen.<br /> | ||
Zeile 5: | Zeile 4: | ||
Schlagwort: Zweitwohnsitz <br /> | Schlagwort: Zweitwohnsitz <br /> | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] | [[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] |
Version vom 27. Mai 2017, 04:43 Uhr
Für den Zweitwohnsitz ist der Abschluss einer weiteren Hausratversicherung notwendig. Die Versicherung für den Hauptwohnsitz tritt nicht für Schäden ein die sich im Zweitwohnsitz ereignen.
Schlagwort: Zweitwohnsitz
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.