Gegenstandsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Mai 2017, 05:01 Uhr
- Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer aus der Hand und fällt zu Boden. Display Schadenhöhe 400 €.
- Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 €.
- Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt. Schadenhöhe 3.500 €.
Schlagwort: Gegenstände versichern, Versicherung von Gegenständen