Kompositversicherer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Kompositversicherer bezeichnet man Versicherungsunternehmen, die verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreiben. Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherungen zählen nicht hierzu.
Als Kompositversicherer bezeichnet man Versicherungsunternehmen, die verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreiben. Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherungen zählen nicht hierzu.<br />
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Version vom 29. Mai 2017, 20:34 Uhr

Als Kompositversicherer bezeichnet man Versicherungsunternehmen, die verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreiben. Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherungen zählen nicht hierzu.

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