Berufshaftpflichtversicherung, Arzt: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Es werden Deckungssummen von '''mindestens''' 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 200.000 € bei Vermögensschäden empfohlen.''' | ⚠️ Es werden Deckungssummen von '''mindestens''' 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 200.000 € bei Vermögensschäden empfohlen.''' | ||
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- Versicherungsschutz auch bei Erste Hilfe Leistungen für Geburten<br /> | - Versicherungsschutz auch bei Erste Hilfe Leistungen für Geburten<br /> | ||
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Praxisvertretung<br /> | - Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Praxisvertretung<br /> | ||
* '''Leistungsunterschiede in den Tarifangeboten''' | * '''Leistungsunterschiede in den Tarifangeboten''' | ||
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- erweiterte Strafrechtsschutzversicherung<br /> | - erweiterte Strafrechtsschutzversicherung<br /> | ||
- Anzahl der mitversicherten angestellten Fachärzte<br /> | - Anzahl der mitversicherten angestellten Fachärzte<br /> | ||
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- Anzahl der Belegbetten<br /> | - Anzahl der Belegbetten<br /> | ||
- Ausführung von Konsiliararzttätigkeiten<br /> | - Ausführung von Konsiliararzttätigkeiten<br /> | ||
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung wie der Allriskpolice. | Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung wie der Allriskpolice. |
Version vom 2. Juni 2017, 05:25 Uhr
Bei Ärzten ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des Standesrechtes bzw. durch das Landesrecht gesetzlich geregelt. Das bestehen in ausreichender Höhe ist verpflichtend und bildet die Voraussetzung zur Zulassung des Arztes.
- Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Bei einem großen Teil der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sind Deckungssummen in Höhe 2 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € bei Vermögensschäden vereinbart.
⚠️ Es werden Deckungssummen von mindestens 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 200.000 € bei Vermögensschäden empfohlen.
- Mindestanforderungen an den Versicherungsumfang der Berufshaftpflichtversicherungsverträge
- Deckungssumme bei Personenschäden mindestens 3 Mio. €
- Mitversicherung aller erlauben Tätigkeiten – auch operarive Eingriffe
- Mitversicherung von Strahlenapparaten und medizinischen Geräten, wie Röntgen- und Lasergeräten
- Nachhaftungsfrist mindestens 5 Jahre
- Mitversicherung des erweiterten Strafrechtsschutzes
- Versicherungsschutz auch bei Erste Hilfe Leistungen für Geburten
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Praxisvertretung
- Leistungsunterschiede in den Tarifangeboten
- Nachhaftungsfrist
- erweiterte Strafrechtsschutzversicherung
- Anzahl der mitversicherten angestellten Fachärzte
- Beitragsbestimmend sind die folgenden Kriterien:
- Facharztbezeichnung
- Behandlungsart (ambulant, stationär, usw.)
- Praxisart (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, usw.)
- Anzahl der Belegbetten
- Ausführung von Konsiliararzttätigkeiten
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung wie der Allriskpolice. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
Vertrag | Berufshaftpflicht- Vermögensschadenhaftpflicht | Betriebshaftpflicht | Allriskpolice |
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Versicherte Risiken, Schäden, Dienstleistungen | |||
► Vermögensschäden | |||
► Personenschäden | |||
► Sachschäden | |||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||
Umweltschadensversicherung | |||
Umwelthaftpflichtversicherung | |||
Besonderheiten / Vorteile | |||
⚠️ ► "Alles" ist versichert | |||
⚠️ ► Umgekehrte Beweislast | |||
⚠️ ► Durchgeschriebenes wording / Bedingungen | |||
Versicherter Personenkreis | |||
Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers | |||
Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |||
Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |||
In den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werkstudenten | |||
Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer |
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