Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''ordentliche Kündigung''' <br /> | '''ordentliche Kündigung''' <br /> | ||
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. | Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten. | ||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' | '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' | ||
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Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br /> | Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br /> | ||
'''Hier beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.''' | |||
'''Anlass: Schadenfall''' <br /> | '''Anlass: Schadenfall''' <br /> | ||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | ||
'''Anlass: Risiko fällt weg'''<br /> | '''Anlass: Risiko fällt weg'''<br /> | ||
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br /> | Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die '''sofortige Kündigung möglich'''. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br /> | ||
Version vom 23. Oktober 2016, 13:56 Uhr
Hausratversicherung, Kündigung
ordentliche Kündigung
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)
Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)
Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.
Hier beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Anlass: Schadenfall
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!
Anlass: Risiko fällt weg
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.
Schlagwort: Kündigung Hausratversicherung,