Hausratversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Nahrungsmittel- und Verbrauchsgegenstände''' wie Lebensmittel, Reinigungsmittel,<br /> | '''Nahrungsmittel- und Verbrauchsgegenstände''' wie Lebensmittel, Reinigungsmittel,<br /> | ||
'''Wertgegenstände''' wie Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Edelsteine, Perlen ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten. Hierbei sind Höchstentschädigungsgrenzen zu beachten |
'''Wertgegenstände''' wie Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Edelsteine, Perlen ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten. | ||
Hierbei sind Höchstentschädigungsgrenzen zu beachten.<br /> | |||
Versichert sind auch '''Sportgeräte,''' Ski, Fahrräder (mit Höchtgrenzen), Autozubehör<br /> | Versichert sind auch '''Sportgeräte,''' Ski, Fahrräder (mit Höchtgrenzen), Autozubehör<br /> |
Version vom 24. Oktober 2016, 09:09 Uhr
Hausratversicherung, versicherte Sachen
Zum Haushalt zählen alle beweglichen Sachen/Güter wie
Einrichtungsgegenstände, alle Möbel, Bilder, Jalousien, Gardinen, Vorhänge, Kissen, Decken, Teppiche, Tapeten, Bücher,
Elektrogeräte, wie TV und Stereoanlage, Computer, IPad, IPhone, Fotoapparate, alle elektrischen Küchengeräte,
die gesamte Kleidung, Schuhe, Wäsche und auch Uhren,
Nahrungsmittel- und Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Reinigungsmittel,
Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Edelsteine, Perlen ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten.
Hierbei sind Höchstentschädigungsgrenzen zu beachten.
Versichert sind auch Sportgeräte, Ski, Fahrräder (mit Höchtgrenzen), Autozubehör
Und die Haustiere.
Schlagwort: Hausrat, Hausratversicherung, Hausratversicherungen, versicherte Sache, versicherte Sachen, Entschädigungsgrenzen, Höchstgrenzen