Hausratversicherung, Ferienhaus: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] | [[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] |
Version vom 9. Juni 2017, 07:33 Uhr
Über die Aussenversicherung der Hausratversicherung sind Gegenstände die in das Ferienhaus vorübergehend mitgenommen werden, versichert.
Wird beispielsweise eingebrochen und Kamera, Laptop und andere Gegenstände entwendet so besteht Versicherungsschutz.
Zu beachten ist, dass die Erstattung in der Aussenversicherung der Höhe nach, häufig auf 10 % der Versicherungssumme, begrenzt/maximiert ist.
⚠️ Gegenstände die sich dauernd im eigenen Ferienhaus befinden sind nicht versichert. Hier ist eine eigene, separate Versicherung notwendig.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
👁 Siehe auch: Ferienhausversicherung in Deutschland / Europa
Schlagwort: Ferienhaus, Ferienwohnung, Aussenversicherung, Versicherung Ferienhaus, Versicherung Ferienwohnung, Ferienhausversicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.