Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
👁 Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Deckungserweiterungen Überblick ]] <br /> | |||
Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung, Forderungsausfall<br /> | Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung, Forderungsausfall<br /> | ||
Version vom 9. Juni 2017, 19:06 Uhr
Werden Sie geschädigt und der Schädiger ist nicht in der Lage den finanziellen Schaden zu begleichen tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer Privathaftpflichtversicherung ein. Ein beachtlicher Teil der Bürger besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schaden und der Schädiger kann nicht zahlen, bleiben Sie auf Ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hinzu kommen die Kosten die Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche entstanden sind.
Leistungsvoraussetzung des Versicherers: es liegt ein vollstreckbares Urteil vor und der Vollstreckungsversuch war erfolglos.
Die Forderungsausfalldeckung sieht eine Eigenbeteiligung des VN vor. Die Leistungen sind der Höhe nach maximiert.
Einige wenige Versicherer leisten auch bei Vorsatz des Schädigers.
⚠️ Die Forderungsausfalldeckung gehört mit zu den wichtigsten Deckungserweiterungen der Privathaftpflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Deckungserweiterungen Überblick
Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung, Forderungsausfall