Hausratversicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! | Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz. | ||
Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz. | |||
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Version vom 24. Oktober 2016, 11:04 Uhr
Hausratversicherung, Schadensmeldung
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Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.
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