Hausratversicherung, Wertsachen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt bis zu 25.000 € erstattet.<br /> | * Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt bis zu 25.000 € erstattet.<br /> | ||
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wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank). | wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank). |
Version vom 24. Oktober 2016, 14:12 Uhr
Hausratversicherung, Wertsachen
Zu den Wertsachen zählen:
- Geldkarten geladene Beträge,
- Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden,
- Schmuck, Edlesteine, Perlen, Gegenstände aus Gold, Silber und Platin, Münzen, Medaillen, Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche,
- Kunstobjekte: Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken u. Plastiken
- Sonstige, über 100 Jahre alte, Gegenstände (Antiqutäten), aber keine Möbelstücke.
Im Standardversicherungsschutz, werden die Wertsachen in der Gesamtheit nur mit bis zu 20% der vereinbarten Deckungs-/Versicherungssumme entschädigt.
Für die einzelnen Positionen bestehen außerdem Obergrenzen:
- Für Bargeld, auf Karten geladene Beträge (keine Münzen) werden insgesamt bis zu 1.500 € erstattet.
- Für Sparbücher, Wertpapiere und Urkunden werden insgesamt bis zu 3.000 € erstattet.
- Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt bis zu 25.000 € erstattet.
Die Obergrenzen entfallen
wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015 XXX
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