Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. | '''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br /> | ||
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. | |||
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz. | Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz. | ||
Version vom 18. Juni 2017, 08:50 Uhr
Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
Schlagwort: Vandalismusschaden
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