Hausratversicherung, Wertsachen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt  bis zu 25.000 € erstattet.<br />
* Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt  bis zu 25.000 € erstattet.<br />


XXX ??? Die Obergrenzen entfallen
Werden die vorgenannten Objekte in einem Tresor (VdS anerkannt) aufbewahrt, so gelten andere Obergrenzen.
Voraussetzung: das Gewicht des Tresors muss mind. 200 kg betragen, oder verankert, oder in den Fußboden oder der Wand eingelassen sein.<br />


wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).<br />XXX


 
Schlagwort: Wertsachen, Tresor, <br />
Schlagwort: <br />




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Version vom 26. Oktober 2016, 06:04 Uhr

Hausratversicherung, Wertsachen

Zu den Wertsachen zählen:

  • Geldkarten geladene Beträge,
  • Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden,
  • Schmuck, Edlesteine, Perlen, Gegenstände aus Gold, Silber und Platin, Münzen, Medaillen, Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche,
  • Kunstobjekte: Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken u. Plastiken
  • Sonstige, über 100 Jahre alte, Gegenstände (Antiqutäten), aber keine Möbelstücke.


Im Standardversicherungsschutz, werden die Wertsachen in der Gesamtheit nur mit bis zu 20% der vereinbarten Deckungs-/Versicherungssumme entschädigt. Optional kann diese Maximierung erhöht werden.


Für die einzelnen Positionen bestehen außerdem Obergrenzen:

  • Für Bargeld, auf Karten geladene Beträge (keine Münzen) werden insgesamt bis zu 1.500 € erstattet.
  • Für Sparbücher, Wertpapiere und Urkunden werden insgesamt bis zu 3.000 € erstattet.
  • Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt bis zu 25.000 € erstattet.

Werden die vorgenannten Objekte in einem Tresor (VdS anerkannt) aufbewahrt, so gelten andere Obergrenzen. Voraussetzung: das Gewicht des Tresors muss mind. 200 kg betragen, oder verankert, oder in den Fußboden oder der Wand eingelassen sein.


Schlagwort: Wertsachen, Tresor,