Kautionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen | Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. | ||
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind: | |||
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a | - zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a |
Aktuelle Version vom 30. Juni 2017, 12:35 Uhr
Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen.
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a - Bürgschaft für Mängelansprüche - Vertragserfüllungsbürgschaften - Anzahlungsbürgschaften - Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen - Mitarbeiterbeteiligungen - Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz - Mietkaution für- Privat und Gewerbeobjekte - IATA-Bürgschaften - Prozessbürgschaften - Zollbürgschaften