Kfz Versicherung, Umzug: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt: | Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt: | ||
Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks | |||
Personalausweis | |||
Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief | |||
Zusätzlich für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung | |||
Version vom 9. Juli 2017, 07:42 Uhr
Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks Personalausweis Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief Zusätzlich für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.