Kfz Versicherung, Umzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:


Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks
* '''Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks'''<br />
Personalausweis
- Personalausweis<br />
Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief<br />
Zusätzlich für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung<br />




* '''Ummeldung mit Kennzeichenwechsel'''<br />
- Personalausweis<br />
- Zulassungsbescheinigung Teil I<br />
- Zulassungsbescheinigung Teil II<br />
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung<br />
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung<br />





Version vom 9. Juli 2017, 07:45 Uhr

Steht ein Umzug an, unterrichten Sie den Kfz-Versicherer. U.a. erfolgt eine Neutarifierung/Beitragsberechnung auf Grund einer sich veränderten Regionalklasse. Ihren Umzug melden Sie auch unverzüglich der Kfz Zulassungstelle. Es ist die Ummeldung des Kfz erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks

- Personalausweis
- Zulassungsbescheiningung Teil I bzw. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
- für Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeummeldung


  • Ummeldung mit Kennzeichenwechsel

- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Aktuelle HU-Prüfbescheinigung



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