Kfz Versicherung, Krawallschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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- Besteht lediglich eine '''Kfz Haftpflichtversicherung''' wird keine Entschädigung gezahlt. | - Besteht lediglich eine '''Kfz Haftpflichtversicherung''' wird keine Entschädigung gezahlt. | ||
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- Besteht eine '''Vollkaskoversicherung''' werden auch Vandalismusschäden durch den Versicherer beglichen. | - Besteht eine '''Vollkaskoversicherung''' werden auch Vandalismusschäden durch den Versicherer beglichen. |
Version vom 14. Juli 2017, 06:36 Uhr
Krawalle und Tumulte sorgen immer wieder für erheblichen Sachschaden, oftmals sind hier die Autos im besonderen betroffen. Die Verursacher werden nur selten ausgemacht, der Geschädigte kann keinen Schadenersatz fordern. Wenn doch, ist bei den Schädigern ggf. nichts zu holen.
- Besteht lediglich eine Kfz Haftpflichtversicherung wird keine Entschädigung gezahlt.
- Besteht eine Teilkaskoversicherung werden Schäden durch Feuer, Böller und zerstörte Autofenster gezahlt.
- Besteht eine Vollkaskoversicherung werden auch Vandalismusschäden durch den Versicherer beglichen.