Honorarberatung, Honorartarif: Unterschied zwischen den Versionen
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Die marktübliche Provision. Der VN bezahlt das vereinbarte Honorar, für Beratung und/oder Vermttlung, direkt an den Vermittler.<br /> | Die marktübliche Provision. Der VN bezahlt das vereinbarte Honorar, für Beratung und/oder Vermttlung, direkt an den Vermittler.<br /> | ||
Anzumerken ist, dass beratungsintensive Produkte/Dienstleistungen eine jahrelange, ggf. Bis zum Ablauf, | Anzumerken ist, dass beratungsintensive Produkte/Dienstleistungen eine jahrelange, ggf. Bis zum Ablauf, Sach- u. fachliche Begleitung benötigen. | ||
Lebensläufe sind nicht so geradlinig wie in der Vergangenheit. Berufliche Veränderungen ergeben vollkommen neue Situationen. Technische Veränderungen zwingen/führen zu vermehrten und schnelleren Anpassungsreaktionen. Das bedeutet für den VN immer wieder die Kontaktaufnahme mit dem Honorarberater zu suchen und letztendlich eine lfd. Betreuungsvertrag zu vereinbaren, dies lässt sich der Honorarvermittler aber | Lebensläufe sind nicht so geradlinig wie in der Vergangenheit. Berufliche Veränderungen ergeben vollkommen neue Situationen. Technische Veränderungen zwingen/führen zu vermehrten und schnelleren Anpassungsreaktionen. Das bedeutet für den VN immer wieder die Kontaktaufnahme mit dem Honorarberater zu suchen und letztendlich eine lfd. Betreuungsvertrag zu vereinbaren, dies lässt sich der Honorarvermittler aber jedesmal bezahlen. <br /> | ||
Version vom 29. Oktober 2016, 10:56 Uhr
Honorartarife
In den herkömmlichen, klassischen Tarifen für die Riesterrente, Rüruprente und der Direktversicherung sind die Abschlussgebühren für die Vermittlung dieser Produkte eingerechnet. Bei den Honorartarifen sind diese Vertriebskosten nicht enthalten. Dies verspricht zum Ablauf der Versicherung hin eine höhere Ablaufleistung. Ertrag, Rendite sind verbessert. Aber nicht alle Versicherer bieten diese Honorartarife an.
Ganz ohne Kosten sind diese Tarife aber auch nicht erhältlich. Der Vermittler erhält eine fixe Honorarvergütung, die i.d.R. Deutlich geringer ausfällt als
Die marktübliche Provision. Der VN bezahlt das vereinbarte Honorar, für Beratung und/oder Vermttlung, direkt an den Vermittler.
Anzumerken ist, dass beratungsintensive Produkte/Dienstleistungen eine jahrelange, ggf. Bis zum Ablauf, Sach- u. fachliche Begleitung benötigen.
Lebensläufe sind nicht so geradlinig wie in der Vergangenheit. Berufliche Veränderungen ergeben vollkommen neue Situationen. Technische Veränderungen zwingen/führen zu vermehrten und schnelleren Anpassungsreaktionen. Das bedeutet für den VN immer wieder die Kontaktaufnahme mit dem Honorarberater zu suchen und letztendlich eine lfd. Betreuungsvertrag zu vereinbaren, dies lässt sich der Honorarvermittler aber jedesmal bezahlen.
Schlagwort: Honorartarif, Honorartarife, Honorarberatung, Honorarberater, Honorarvermittler