Krankenversicherung private, Existenzgründer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juli 2017, 08:55 Uhr
Private Krankenversicherung (PKV)
Der Versicherungsschutz sollte dem Umfang nach auf jeden Fall das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse nicht unterschreiten. Sparen ist gut, aber nicht zu Lasten der medizinischen Versorgung.
Das gehört versichert: Der Versicherungsschutz sollte den ambulanten Bereich, den stationären Bereich, die Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie ein Krankentagegeld abdecken. Die Pflegeversicherung gehört ebenso dazu.
Gegen eine höheren, fixen Selbstbeteiligungsbetrag (SB) ist nichts einzuwenden. Eine prozentuale Selbstbeteiligung ist nicht zu empfehlen, da 10 oder 20%
Eigenbeteiligung in die Zigtausende gehen kann. Nur ein Beispiel von vielen: Dauermedikamentenbehandlung mit teuren Arzneimitteln.
Billigangebote/Billigtarife zwischen 60 und 100 € sind "Ködertarife" und bieten nur einen unzureichenden Schutz.
Bei der Anzahl der Krankenversicherunganbieter, deren Tarifvielfalt und den unterschiedlichen Leistungen, ist es angeraten einen Versicherungsvergleich durchzuführen.
PKV Beitragsbeispiele mit unterschiedlichen Eintrittsaltern - Leistungen: ambulante Heilbehandlung 100% mit jährlicher SB von 600 €, Mehrbettzimmerversorgung, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 75 %, Krankentagegeld/Verdienstausfall 90 € täglich ab der 7. Woche und Pflegepflichtversicherung
Eintrittsalter bis | Monatsbeitrag |
---|---|
25 Jahre | 338,46 Euro |
30 Jahre | 373,50 Euro |
35 Jahre | 408,72 Euro |
40 Jahre | 452,56 Euro |
45 Jahre | 505,27 Euro |
Stand: 2017
Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse erhebt für den Existenzgründer einen Beitrag von XXX 14,6 % des Einkommens (maximiert durch die BMG). XXX
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung
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