Kfz Versicherung, Zubehör: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juli 2017, 14:36 Uhr
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In der Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung ist das Kfz-Zubehör versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird jedoch unterschieden, welche Art von Kfz-Zubehör im Versicherungsschutz beinhaltet ist.
- Kfz-Zubehör, das fest mit dem Auto verbunden ist
- Kfz-Zubehör, das fest eingebaut ist
- Kfz-Zubehör, das im Auto unter Verschluss gehalten wird
In der Teileliste der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der jeweiligen Kfz-Versicherungsgesellschaft ist aufgeführt, welches Kfz-Zubehör unter den Versicherungsschutz fallen.
Im Regelfall handelt es sich um das nachfolgende Kfz-Zubehör:
- Multifunktionsgeräte, wie z.B. Radio-, Navigations-, Audio- und Videosysteme
- Lautsprecher bzw. Lautsprechersysteme
- Verstärker oder ähnliche Geräte, die zur Lauterhöhung dienen
- Veränderungen (Tuning) an Motor und Fahrwerk, das zugelassen ist
In der Kaskoversicherung wird die Beschädigung oder der Verlust des versicherten Kfz-Zubehörs zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Erstattungsbetrag ist meist auf 1.000 Euro begrenzt sein, je nach Versicherer kann dieser auch höher sein.
Gegen einen Beitragszuschlag ist spezielles Kfz-Zubehör mitversicherbar. Wie z.B:
- Reklame
- Spezialaufbauten
- Hydraulische Ladeboardwand
- Panzerglas
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B:
- Kühltaschen, Kühlboxen
- nicht fest eingebaute Campingausrüstung
- nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile
- Mobiltelefone
- Laptops
- nicht fest eingebaute Navigationssysteme
Schlagwort:
Tel.: 08105 - 778960
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