Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort:<br /> | ||
<center>{{BimpimV02}} | |||
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |
Version vom 25. Juli 2017, 06:22 Uhr
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei:
- Personen, die freiberuflich oder selbständig tätig sind
- Beamten
- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen
- Personen, die schwerbehindert sind
- Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für XXX 2017 XXXX € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können.
Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort:
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot