Umwelthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Juli 2017, 07:47 Uhr
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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.
Versicherungsschutz der Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens für Folgeschäden aus Umwelteinwirkungen ab. Diese leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Umwelteinwirkungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
Eine Umwelteinwirkung kann sich im Boden, in der Luft und im Wasser auswirken. Hierzu zählen:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Dämpfe
- Gase
- Wärme
- Schäden durch elektrische, elektromagnetische oder magnetische Felder
- sonstige Erscheinungen
Örtlicher Geltungsbereich der Umwelthaftpflichtversicherung
Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.
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Tel.: 08105 - 778960
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