Betriebsschließungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Juli 2017, 11:42 Uhr
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Wird ein Unternehmen aufgrund behördlicher Anweisung geschlossen, so kann das hohe finanzielle Einbußen bedeuten und das Image des Betriebs nachhaltig schädigen. Ein plausibler Verdacht genügt bereits den Behörden, um ein Unternehmen zu schließen und die eingelagerten Waren zu vernichten. Insbesondere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche sind gesetzlich zu hoher Sorgfalt und Sauberkeit verpflichtet. Selbst im gründlichsten Betrieb stellen Verunreinigungen und Keime eine potentielle Gefahr dar.
Um die finanziellen Folgen im Rahmen zu halten ist die Betriebsschließungsversicherung für alle Betriebe empfehlenswert, die Lebensmittel
- verkaufen
- herstellen
- verarbeiten
Versicherungsumfang der Betriebsschließungsversicherung
Übernahme der laufenden Kosten für:
- Miete oder Pacht
- Teilzahlungsraten für Maschinen und Anlagen
- Steuern
- Löhne und Gehälter
- entgehender Gewinn
- Desinfektionskosten
- Ersatz des Warenwertes bei Schäden an Waren
- Schließungsschäden – Beschädigungen an Maschinen / Einrichtungsgegenständen
- zusätzliche Aufwendungen für die Wiedereröffnung des Betriebes
- Ermittlungskosten / Beobachtungskosten
Hinweis:
Wird ein Unternehmen aufgrund der gleichen Ursache / Umstände mehrmals vorübergehend behördlich geschlossen, so ist das Versicherungsunternehmen nur einmal zur Erbringung der Entschädigungsleistung verpflichtet.
Schlagwort:
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