Musikinstrumentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. | Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. '''Allgefahrenversicherung.''' D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. | ||
Zeile 104: | Zeile 104: | ||
* '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | * '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen | Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. | ||
Zeile 135: | Zeile 135: | ||
* '''Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung''' | * '''Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung''' | ||
richtet sich nach: | |||
- Art des Musikinstruments | - Art des Musikinstruments | ||
Zeile 152: | Zeile 152: | ||
- 24-Stunden-Deckung im Kfz | - 24-Stunden-Deckung im Kfz | ||
Schlagwort: | Schlagwort: Musikinstrumente versichern | ||
<center>{{BimpimV02}} | <center>{{BimpimV02}} |
Version vom 4. August 2017, 12:54 Uhr
Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
- Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
- Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.
- Leistung im Schadensfall
Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:
- die anfallenden Reparaturkosten - bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes
Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:
aktueller Listenpreis des versicherten Instruments | |
+ | Zubehör |
+ | spezifische Verkabelung |
+ | Fracht |
+ | Montage |
+ | Mehrwertsteuer |
= | Versicherungssumme |
- Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung
richtet sich nach:
- Art des Musikinstruments - Wert des Musikinstruments - Art des Zubehörs - Wert des Zubehörs - vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)
Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung
- Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur - Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt - 24-Stunden-Deckung im Kfz
Schlagwort: Musikinstrumente versichern
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot